Technische Veränderungen und wirtschaftlicher Druck stellen das kirchliche Arbeitsrecht vor große Herausforderungen, um auch in Zukunft Bestand zu haben. Digitalisierung bzw. sogenanntes Arbeiten 4.0 werden auch die Arbeitsprozesse und die Arbeitsrechtsgestaltung in kirchlichen Einrichtungen verändern.
Welche Auswirkungen haben sie auf das Arbeitsverhältnis?
Wie muss Arbeitsrecht unter den technischen Veränderungen für die Zukunft gestaltet werden?
Wie kann die Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung den Schutz von Leiharbeitskräften auch im Bereich der Kirchen sichern?
Wie können die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wie die AVR-Caritas als Flächentarif in der Zukunft gesichert werden und wie wird sich die kircheneigene Arbeitsrechtsregelung im Wettbewerbsdruck entwickeln?
Dazu werden Antworten und Vorschläge formuliert.
Arbeitsrecht in der Kirche zukunftsfähig gestalten, ist nur möglich, wenn die Mitbestimmung derjenigen, die den Dienst am Menschen erbringen, ausreichend gewährt wird. Dazu gehört die Klärung von Streitigkeiten vor Einigungsstellen und effizienter Rechtsschutz vor kirchlichen Gerichten, wie auch die Verbesserung der Mitbestimmung, die der Entwicklung zu Konzernstrukturen Rechnung trägt. Dringend erforderlich ist eine kircheneigene Regelung der Unternehmensmitbestimmung.
Mit dem dritten Band der Eichstätter Schriften zum kirchlichen Arbeitsrecht werden die Beiträge der 20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt dokumentiert.