Wie ist die Struktur der neuen AVR 2027?

 

Mit dem Jahreswechsel 2026/2027 werden die AVR in ihrer bisherigen Form durch die Neufassung der AVR komplett ersetzt. Gern gebe ich einen allgemeinen Überblick. Bisher wurde in diversen Anlagen gedacht. Man stellte zunächst die Frage, in welcher Anlage ein Mitarbeitender eingruppiert sei, um die thematisch passende Anlage für ihn zu finden und um dann eine rechtlich relevante Frage zu beantworten. Mit den AVR 2027 ist nun ein verbindlicher Regelungsteil von 59 Paragrafen entstanden, der in fünf Abschnitten alle relevanten Themen von Arbeitszeit bis Urlaub, von Arbeitszeugnis bis Überstunde verbindlich für alle Mitarbeitenden regelt. Anlagen, so wie man sie bislang in der „AVR-Welt“ als Nutzer gewöhnt war, entfallen komplett und gehen zum Teil in Anhängen auf. Das Suchen in verschiedensten Anlagen entfällt somit. Alle Eingruppierungsregelungen und Entgelttabellen sind nunmehr in jeweils eigenen Anhängen zusammengefasst, was Übersicht und Auffindbarkeit der jeweiligen Information wesentlich erleichtert.

Lediglich für den Bereich der Ärzte, der Lehrer sowie der Auszubildenden und Praktikanten sind nach wie vor eigene Anhänge vorhanden, um den berufsspezifischen Besonderheiten dieser Berufe Rechnung zu tragen.

Aber auch für die Mitarbeitenden, die eine Überleitung noch überlegen bzw. sich nicht überleiten lassen wollen, müssen die „alten AVR“ nicht aufbewahrt werden. Die hierfür notwendigen Regelungen bzw. die über den 31.12.2026 hinaus weitergeltenden Regelungen sind in einem eigenen Anhang Überleitung zusammengefasst worden.